19. November 2014

Die Markenverletzung oder der tiefe Fall Dirk Beckmann

Senmotic ist eine bekannte und seit Jahren eingeführte international eingetragene Marke. Das weckt Begehrlichkeiten und immer mehr Firmen benutzen rechtswidrig unsere Bilder, Texte oder gleich ganz die Marke "Senmotic", um hinter unserem Rücken Geld damit zu verdienen. So sind wir schon gegen Konzerne wie Amazon oder eBay wegen Markenrechtsverletzungen erfolgreich vorgegangen. Ebenso mussten wir uns vor dem europäischen Markenamt mit dem Pharmariesen Novartis auseinandersetzen. Auch hier haben wir eine unserer Marken erfolgreich verteidigt. Doch es gibt auch besonders dreiste Fälle....

Einer davon ist Dirk Beckmann. Beckmann absolvierte bei uns 2005 eine Berufsausbildung zum Senmotic Faszien-Therapeuten. Über viele Jahre praktizierte er in einer Praxis in Düsseldorf unter dem Markennamen "Senmotic". Schon etliche Male in der gemeinsamen Zeit gab uns sein unserer Meinung nach deutlich ausgeprägter Hang zur Selbstdarstellung Rätsel auf. Zu diesem Verhalten passt, dass Herr Beckmann klammheimlich hinter unserem Rücken im Februar 2013 seine eigene Marke beim DPMA anmeldete und dann im September 2013 bei uns kündigte. Soweit so gut. Jeder muss den Weg gehen, den er für richtig hält und somit war für uns Senmoticer das Kapitel "Beckmann" abgeschlossen.
Nicht hingegen für Herrn Beckmann. Soeben noch ein durchschnittlicher Senmotic Faszien-Therapeut, mutierte er einen Tag nach seiner Kündigung zum "Erfinder" seiner eigenen Methode und promotete sich und seine angebliche "Methode" als Experte auf allen Kanälen im Internet. Gleichzeitig stellte er sich im Internet weiterhin als aktiver Senmotic-Therapeut mit einer Senmotic-Praxis in Düsseldorf dar, um weiterhin Klienten mit unserer Marke zu generieren. Das ist schon dreist.

Mit der Forderung, er möge doch bitte die Nutzung unserer Marke "Senmotic" gemäß seiner eigenen Kündigung sofort unterlassen, schalteten wir einen Anwalt ein und begehrten auf Unterlassung. Letztendlich mussten wir Herrn Beckmann gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen, da er keinerlei Einsicht zeigte und die vorsätzlich begangene Markenrechtsverletzung durch seine Anwälte dementieren ließ. Das Landgericht Leipzig fand dann in seinem Urteil auch klare Worte für das Verhalten von Herrn Beckmann. Sollte er noch einmal unsere Marke für seine Zwecke ausbeuten wollen, muss Herr Beckmann ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro zahlen oder bis zu 6 Monate Haft in Kauf nehmen.